
Die Pflegeinitiative Schweiz wurde am 28. November 2021 mit einer beeindruckenden Zustimmungsrate von 61% vom Volk angenommen. Wir sehen dies als klares Signal, dass die Schweizer Bevölkerung die Bedeutung einer starken Pflege anerkennt und unterstützt. Aufgrund der demografischen Alterung unserer Gesellschaft und der damit verbundenen Zunahme chronischer Krankheiten wie Krebs, Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist eine solche Initiative dringend notwendig geworden.
Der Bundesrat hat daher beschlossen, die Pflegeinitiative Schweiz Umsetzung in zwei Etappen zu realisieren. Die erste Phase konzentriert sich insbesondere auf die Ausbildung von mehr Pflegefachkräften. Für diese Ausbildungsoffensive plant der Bund Investitionen von fast einer Milliarde Schweizer Franken. Gleichzeitig wird durch ein neues Bundesgesetz die Verbesserung der Arbeitsbedingungen angestrebt, was unter anderem eine Reduzierung der maximalen Wochenarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden vorsieht. Infolgedessen erwarten wir auch höhere Löhne für das Pflegepersonal in der Schweiz. Um die Wirksamkeit dieser Massnahmen zu überwachen, wurde am 1. Juli 2024 ausserdem ein nationales Monitoring für Pflegepersonal eingeführt.
Bund beschliesst Lohnerhöhung für Pflegepersonal
Nach historischer Abstimmung erfolgt nun die konkrete Umsetzung der Pflegeinitiative mit spürbaren Verbesserungen für das Pflegepersonal in der Schweiz, besonders im Bereich der Vergütung.
Pflegeinitiative Schweiz Abstimmung: Rückblick auf das Volks-Ja
Am 28. November 2021 stimmten 61 Prozent der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Pflegeinitiative. Mit Ausnahme von Appenzell Innerrhoden nahmen sämtliche Kantone die Initiative an, die damit als 24. erfolgreiches Volksbegehren in die Schweizer Demokratiegeschichte einging. Diese vom Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) 2017 lancierte Initiative forderte bessere Arbeitsbedingungen für Pflegende in Alterszentren, Spitälern sowie der Spitex.
Die Abstimmung erreichte eine bemerkenswerte Stimmbeteiligung von 65,31%, was das grosse öffentliche Interesse an der Thematik verdeutlicht. Gesundheitsminister Alain Berset bezeichnete das Ja als „eindrückliches Zeichen“ der Wertschätzung für das Pflegepersonal, dessen Bedeutung während der Corona-Pandemie besonders sichtbar wurde.
Was Artikel 117b BV für die Pflege bedeutet
Der neue Verfassungsartikel 117b verpflichtet Bund und Kantone, die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anzuerkennen und zu fördern. Darüber hinaus garantiert er allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Pflege.
Konkret bedeutet dies, dass Bund und Kantone sicherstellen müssen, dass ausreichend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Ebenso sollen die Pflegenden entsprechend ihrer Ausbildung und Kompetenzen arbeiten können, um die Pflegequalität zu gewährleisten. Insbesondere enthält der Artikel eine Übergangsbestimmung, die vom Bund Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Abgeltung, beruflicher Entwicklung und direkter Abrechnung von Pflegeleistungen fordert.
Warum die Löhne jetzt steigen
Die Lohnzufriedenheit bei Pflegenden in der Schweiz ist so niedrig wie in kaum einer anderen Branche. Obwohl die Schweiz im internationalen Vergleich hohe Löhne zahlt, fällt sie zurück, wenn man die Pflegeeinkommen mit inländischen Kennzahlen wie Durchschnitts- oder Medianlöhnen vergleicht. Das Bild ist allerdings uneinheitlich – je nach Abschlüssen, Tätigkeit, Institution und Kanton variieren die Jahreseinkommen zwischen 75.000 und 145.000 Franken.
Ein besonderes Problem stellt die Lohnentwicklung dar: Während Pflegefachleute mit tertiärer Ausbildung beim Berufseinstieg gut verdienen, fallen sie über die Jahre in der Rangliste zurück. Angesichts der Tatsache, dass über 40 Prozent der Pflegenden vorzeitig aus dem Beruf aussteigen, sind Lohnerhöhungen ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität des Berufs zu steigern.
Erste Kantone setzen bereits konkrete Massnahmen um. So erhalten im Wallis Pflegende des Kantonsspitals knapp 2000 Franken mehr pro Jahr. Zusätzlich werden Nacht-, Wochenend- und Feiertagszulagen erhöht. Diese Anpassungen sollen helfen, die Arbeitsbedingungen an jene in Nachbarkantonen anzugleichen und die Abwanderung von Fachkräften zu verhindern.
Bund setzt Ausbildungsoffensive zur Fachkräftesicherung um
Im Rahmen der Pflegeinitiative Schweiz Umsetzung investieren Bund und Kantone insgesamt fast eine Milliarde Franken in eine landesweite Ausbildungsoffensive. Dieses Programm ist auf acht Jahre begrenzt und seit dem 1. Juli 2024 in Kraft.
Förderung der Pflegeausbildung an HF und FH
Die Ausbildungsoffensive zielt darauf ab, die Zahl der Abschlüsse an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) deutlich zu erhöhen. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50% an den kantonalen Aufwendungen. Besonders die Fachhochschulen werden mit einem Sonderprogramm von 25 Millionen Franken unterstützt, um durch Anpassungen im Lehrprogramm die Bachelorabschlüsse bis 2032 um etwa die Hälfte zu steigern.
Finanzielle Unterstützung für Studierende
Angehende Pflegefachpersonen erhalten nun finanzielle Unterstützung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts während der Ausbildung. Im Kanton Zürich bekommen Studierende ab 21 Jahren monatlich 500 Franken und ab 30 Jahren 700 Franken. Zusätzlich gibt es pro minderjährigem Kind 100 Franken monatlich. Im Kanton St. Gallen können Vollzeitstudierende jährlich mindestens 20.000 Franken erhalten, wobei der Betrag unter bestimmten Umständen auf bis zu 30.000 Franken steigen kann.
Innovative Projekte im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich investiert 750.000 Franken in acht innovative Ausbildungsprojekte. Diese wurden aus 17 eingereichten Vorschlägen ausgewählt und umfassen unter anderem:
- „GAME ON“ der OdA G ZH
- Virtuelle Lernkonzepte am Kantonsspital Winterthur
- Resilienzförderung am Universitätsspital Zürich
Rolle von Planova Human Capital bei der Personalgewinnung
Als spezialisierter Personaldienstleister spielt Planova Human Capital eine wichtige Rolle bei der Rekrutierung von Pflegefachkräften. Das Unternehmen vermittelt qualifizierte Fachkräfte an verschiedene Gesundheitseinrichtungen und trägt damit zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive bei. Durch ihr Netzwerk unterstützt Planova die Besetzung der neu geschaffenen Stellen im Pflegebereich und hilft dabei, den wachsenden Personalbedarf zu decken.Mehr auf https://www.planova.ch
Neues Bundesgesetz verbessert Arbeitsbedingungen in der Pflege
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2024 einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Pflegeinitiative gemacht. Das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) wurde in die Vernehmlassung geschickt und soll die Arbeitsbedingungen im Pflegesektor grundlegend verbessern.
Was das BGAP regelt: Arbeitszeit, Dienstpläne, GAV
Das BGAP umfasst zehn zentrale Bereiche, die einheitlich für den gesamten Pflegebereich gelten sollen. Zunächst wird die wöchentliche Höchstarbeitszeit von heute 50 auf 45 Stunden reduziert, während die Normalarbeitszeit zwischen 38 und 42 Stunden liegen soll. Darüber hinaus müssen Dienstpläne künftig mindestens vier Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. Bei kurzfristigen Änderungen sind Kompensationen vorgesehen. Überstunden sollen grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen werden – ist dies nicht möglich, gilt ein Lohnzuschlag von mindestens 25%. Für Sonn- und Feiertagsarbeit sind Zuschläge von mindestens 50% vorgesehen. Auch die Umkleidezeit wird als bezahlte Arbeitszeit anerkannt, wenn sie am Arbeitsplatz erfolgen muss.
Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge
Ein zentrales Element des BGAP ist die Verpflichtung der Sozialpartner, Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Der Bundesrat hat hierfür zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt: Bei Variante eins dürfen GAV von den Vorgaben des BGAP abweichen, während Variante zwei vorsieht, dass die neuen Standards nicht unterschritten werden dürfen. Der Bundesrat bevorzugt Variante eins. Insbesondere in Pflegeheimen und bei Spitexorganisationen fehlen bislang häufig GAV, während grössere Akutspitäler bereits über solche Verträge verfügen.
Warum keine fixen Personalschlüssel eingeführt wurden
Allerdings verzichtet das BGAP auf die Einführung fixer Personalschlüssel. In der Schweiz kümmert sich das Pflegepersonal derzeit durchschnittlich um knapp acht Patienten, während es in Deutschland bis zu 13 Patienten pro Pflegekraft sein können. Diese vergleichsweise günstige Situation trägt zu einer entspannteren Arbeitsatmosphäre bei. Der Spielraum eines Bundesgesetzes ist jedoch begrenzt, da die Kompetenzen nicht ausschliesslich beim Bund liegen. Folglich sind auch die Institutionen selbst sowie Sozialpartner und Finanzierungsträger in der Pflicht, für angemessene Personalschlüssel zu sorgen.
Wer trägt die Mehrkosten der Lohnerhöhungen?
Die Finanzierung der durch die Pflegeinitiative Schweiz beschlossenen Lohnerhöhungen und verbesserten Arbeitsbedingungen wirft wichtige Fragen auf. Die Mehrkosten müssen durch verschiedene Akteure im Gesundheitswesen getragen werden, wobei sich das Finanzierungssystem in den kommenden Jahren grundlegend verändern wird.

Kostenverteilung zwischen Bund, Kantonen und OKP
Derzeit werden die verschiedenen Gesundheitsleistungen in der Schweiz unterschiedlich finanziert. Bei stationären Leistungen tragen die Kantone mindestens 55 Prozent der Kosten, während die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) höchstens 45 Prozent übernimmt. Ambulante Leistungen hingegen werden vollständig durch Prämien finanziert. Bei Pflegeleistungen leisten sowohl die OKP als auch die Pflegebedürftigen einen Beitrag, während die Kantone für die Restfinanzierung zuständig sind. Diese unterschiedliche Finanzierung führt zu Fehlanreizen im System.
Die Mehrkosten der Lohnerhöhungen müssen daher im aktuellen System über verschiedene Kanäle getragen werden: Im Bereich der Pflegeheime und der Pflege zu Hause müssten die Mehrkosten über die Restfinanzierung der Kantone abgedeckt werden, falls die OKP-Beiträge nicht angepasst werden. Bei Spitälern müssten die Mehrkosten in der Tarifermittlung im Rahmen der OKP berücksichtigt werden.
Auswirkungen auf Spitäler, Pflegeheime und Spitex
Die Finanzierung stellt besonders für Pflegeheime eine Herausforderung dar. Seit 2012 weist die stationäre Pflege Deckungslücken zwischen 160 und 460 Millionen Franken pro Jahr auf. Diese Lücken werden bisher durch ausserordentliche Zuschüsse der Kantone oder von den Pflegeheimen selbst gedeckt.
Allerdings besteht das Risiko, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht vollständig umgesetzt werden oder dass Einsparungen in anderen Bereichen erfolgen, was kontraproduktive Effekte haben könnte. Beispielsweise könnten die Stundenausfälle durch verkürzte Arbeitszeiten mit einer geringeren Personalausstattung kompensiert werden.
Zukünftige Finanzierung über EFAS ab 2032
Ab 1. Januar 2028 werden alle medizinischen Gesundheitsleistungen – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden – nach demselben Verteilschlüssel finanziert. Ab 1. Januar 2032 werden dann auch die Pflegeleistungen in dieses System der einheitlichen Finanzierung (EFAS) integriert. Die Versicherer übernehmen dann höchstens 73,1 Prozent der Kosten, die Kantone mindestens 26,9 Prozent.
Damit wird die unfaire Kostenverschiebung zulasten der Prämienzahlenden beendet. Durch EFAS soll die Pflegefinanzierung stabilisiert werden, indem künftig keine kantonale oder kommunale Restfinanzierung mehr existiert, sondern Versicherer und Kantone die ambulante und stationäre Pflege gemeinsam nach einem einheitlichen Verteilschlüssel finanzieren. Die Vertragspartner sind zudem verpflichtet, kostendeckende Tarife festzulegen.

Schlussfolgerung
Zusammenfassung und Ausblick
Die Pflegeinitiative stellt zweifellos einen Meilenstein für das Schweizer Gesundheitswesen dar. Nach jahrelangem Ringen um bessere Bedingungen hat die deutliche Zustimmung von 61% der Stimmbevölkerung den Weg für substantielle Verbesserungen geebnet. Wir sehen heute, dass der Bund mit konkreten Massnahmen reagiert und fast eine Milliarde Franken in die Ausbildung investiert.
Das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege bringt gleichzeitig spürbare Erleichterungen für den Arbeitsalltag. Besonders die Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden wird dem Pflegepersonal zugutekommen. Darüber hinaus sorgen verbindliche Regelungen zu Dienstplänen, Überstunden und Zuschlägen für mehr Planungssicherheit und finanzielle Anerkennung.
Die Finanzierung dieser umfassenden Reformen bleibt allerdings eine Herausforderung. Bund, Kantone und die obligatorische Krankenpflegeversicherung müssen die Mehrkosten gemeinsam schultern. Die geplante einheitliche Finanzierung ab 2032 wird dieses System grundlegend umgestalten und könnte für mehr Stabilität sorgen.
Trotz aller Fortschritte müssen wir wachsam bleiben. Der Erfolg der Initiative hängt letztendlich davon ab, ob die beschlossenen Massnahmen tatsächlich die Arbeitsbedingungen verbessern und mehr Menschen für den Pflegeberuf begeistern können. Das am 1. Juli 2024 eingeführte nationale Monitoring wird dabei helfen, die Wirksamkeit der Massnahmen zu überprüfen.
Angesichts der demographischen Entwicklung und des zunehmenden Pflegebedarfs in unserer alternden Gesellschaft kommt die Umsetzung der Pflegeinitiative keinen Moment zu früh. Erst wenn ausreichend qualifizierte Pflegefachkräfte unter angemessenen Bedingungen arbeiten können, lässt sich die Pflegequalität langfristig sichern. Die beschlossenen Lohnerhöhungen und verbesserten Arbeitsbedingungen sind daher nicht nur ein Gewinn für das Pflegepersonal, sondern für die gesamte Schweizer Bevölkerung.
FAQs
Q1. Warum wurde die Pflegeinitiative in der Schweiz angenommen? Die Pflegeinitiative wurde mit 61% Zustimmung angenommen, da die Bevölkerung die Bedeutung einer starken Pflege erkannte und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegende forderte, besonders angesichts der alternden Gesellschaft und des zunehmenden Pflegebedarfs.
Q2. Welche konkreten Verbesserungen bringt das neue Bundesgesetz für Pflegekräfte? Das neue Gesetz reduziert die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden, regelt die Bekanntgabe von Dienstplänen und Überstundenkompensation und verpflichtet zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen.
Q3. Wie wird die Ausbildung von Pflegefachkräften gefördert? Bund und Kantone investieren fast eine Milliarde Franken in eine Ausbildungsoffensive. Studierende erhalten finanzielle Unterstützung, und die Zahl der Abschlüsse an Fachhochschulen soll bis 2032 um etwa die Hälfte gesteigert werden.
Q4. Wie werden die Mehrkosten für die Lohnerhöhungen finanziert? Die Mehrkosten werden durch Bund, Kantone und die obligatorische Krankenpflegeversicherung getragen. Ab 2032 soll eine einheitliche Finanzierung (EFAS) eingeführt werden, bei der Versicherer und Kantone die Kosten nach einem festgelegten Schlüssel teilen.
Q5. Welche Auswirkungen hat die Initiative auf die Pflegequalität in der Schweiz? Die Initiative zielt darauf ab, durch bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne mehr qualifizierte Pflegefachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten. Dies soll langfristig die Pflegequalität sichern und verbessern, besonders angesichts des steigenden Pflegebedarfs in der alternden Gesellschaft.
